Archivale des Quartals
Geburtsregister
Geburtenregister gehören zu den meistgenutzten Beständen im Stadtarchiv. In den Registern wird jedwede Geburt vermerkt, die auf Emmendinger Gemarkung (oder der der heutigen Ortsteile) stattgefunden hat. Während früher Hausgeburten üblich waren, finden Geburten heute fast durchweg in Krankenhäusern statt.
Die Geburtenregister sind eine unverzichtbare Quelle für genealogische, historische und soziologische Forschungen. Ihre Bedeutung reicht weit über die einfache Erfassung von Geburtsdaten hinaus und liefert Einblicke in gesellschaftliche Entwicklungen, familiäre Strukturen und die Demografie einer Region.
Ein Registereintrag ist formularhaft aufgebaut, die Formulare verändern sich im Laufe der Zeit nur geringfügig. Die Geburt wird zur Anzeige auf dem Standesamt gebracht. In dem Zeitraum, der momentan abrufbar ist (bis 1915), zeigt überwiegend der Vater die Geburt des Kindes, das von seiner Frau geboren wurde, an.
Ist es nicht der Vater, ist es aber auch niemals die Mutter, die eine Geburt anzeigt, sondern immer eine Hebamme. Diese bezeugt diese „unehelichen Geburten“ oder die Geburten, wenn der Vater z.B. im Kriegsdienst stand und die Geburt nicht bezeugen konnte. Der Name der Hebamme kann also tatsächlich mehrfach in einem Register vermerkt sein, während Familien mit zwei Geburten im Jahreslauf zwar möglich aber sehr, sehr ungewöhnlich sind.
Die Mutter eines unehelichen Kindes muss dann im Anschluss die Mutterschaft bezeugen und das Kind als das ihrige anerkennen lassen. In manchen Fällen gibt es einen zweiten sogenannten Nebenvermerk, wo auch der Vater der Vaterschaft anerkennt oder ein späterer Ehemann der Mutter das Kind als das seinige annimmt. So werden in einem kurzen Registereintrag ganze Lebensgeschichten notiert.
Neben der Angabe der Eltern sind aber auch gerade die Nebenvermerke für die genealogische Forschung sehr wichtig. Zum einen kann der Todeszeitpunkt und –ort eingetragen werden, aber auch derselben für eine eventuelle Eheschließung und die Kerndaten von Kindern in diesen Nebenvermerken eingetragen sein.
Geburtenregister sind für jeden einsehbar, teilweise gibt es Einschränkungen in Bezug auf das Persönlichkeitsschutzrecht, die berücksichtigt werden müssen.







